Abholung der Prüfungsarbeiten
Auf Antrag werden den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern drei Jahre nach Abschluss der Prüfung die Prüfungsarbeiten ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, können die Prüfungsarbeiten nach drei Jahren vernichtet werden.
Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die im Juli 2015 ihre Realschulabschlussprüfung oder Hauptschulabschlussprüfung abgelegt haben, werden daher gebeten, bei Interesse einen schriftlichen Antrag auf Aushändigung ihrer Prüfungsarbeiten an das Sekretariat Gebäude 6 zu stellen.
Die Schulleitung
Abholung der Prüfungsarbeiten
Auf Antrag werden den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern drei Jahre nach Abschluss der Prüfung die Prüfungsarbeiten ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, können die Prüfungsarbeiten nach drei Jahren vernichtet werden.
Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die im Juli 2015 ihre Realschulabschlussprüfung oder Hauptschulabschlussprüfung abgelegt haben, werden daher gebeten, bei Interesse einen schriftlichen Antrag auf Aushändigung ihrer Prüfungsarbeiten an das Sekretariat Gebäude 6 zu stellen.
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Auf Antrag werden den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern drei Jahre nach Abschluss der Prüfung die Prüfungsarbeiten ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, können die Prüfungsarbeiten nach drei Jahren vernichtet werden.
Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die im Juli 2015 ihre Realschulabschlussprüfung oder Hauptschulabschlussprüfung abgelegt haben, werden daher gebeten, bei Interesse einen schriftlichen Antrag auf Aushändigung ihrer Prüfungsarbeiten an das Sekretariat Gebäude 6 zu stellen.
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