Abholung der Prüfungsarbeiten

Veröffentlicht am: 6. Februar 2019|Kategorien: Allgemein|

Auf Antrag werden den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern drei Jahre nach Abschluss der Prüfung die Prüfungsarbeiten ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, können die Prüfungsarbeiten nach drei Jahren vernichtet werden.

Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die im Juli 2015 ihre Realschulabschlussprüfung oder Hauptschulabschlussprüfung abgelegt haben, werden daher gebeten, bei Interesse einen schriftlichen Antrag auf Aushändigung ihrer Prüfungsarbeiten an das Sekretariat Gebäude 6 zu stellen.

Die Schulleitung

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Abholung der Prüfungsarbeiten

Veröffentlicht am: 6. Februar 2019|Kategorien: Allgemein|

Auf Antrag werden den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern drei Jahre nach Abschluss der Prüfung die Prüfungsarbeiten ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, können die Prüfungsarbeiten nach drei Jahren vernichtet werden.

Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die im Juli 2015 ihre Realschulabschlussprüfung oder Hauptschulabschlussprüfung abgelegt haben, werden daher gebeten, bei Interesse einen schriftlichen Antrag auf Aushändigung ihrer Prüfungsarbeiten an das Sekretariat Gebäude 6 zu stellen.

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Abholung der Prüfungsarbeiten

Veröffentlicht am: 6. Februar 2019|Kategorien: Allgemein|

Auf Antrag werden den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern drei Jahre nach Abschluss der Prüfung die Prüfungsarbeiten ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, können die Prüfungsarbeiten nach drei Jahren vernichtet werden.

Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die im Juli 2015 ihre Realschulabschlussprüfung oder Hauptschulabschlussprüfung abgelegt haben, werden daher gebeten, bei Interesse einen schriftlichen Antrag auf Aushändigung ihrer Prüfungsarbeiten an das Sekretariat Gebäude 6 zu stellen.

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