Wir möchten Sie gerne über folgende Zuschuss-Möglichkeit informieren:

 

Bezieher von Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag haben während der Bezugsdauer von Wohngeld/Kindergeldzuschlag für Kinder in ihrem Haushalt Anspruch auf

Bildungs- und Teilhabeleistungen (Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre).

Zum Bildungs- und Teilhabepaket zählen Leistungen für:

  • eintägige Kindergarten- und Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Schülerbeförderungskosten
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Lernförderung
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten
  • Soziale bzw. kulturelle Teilhabe (Mitgliedschaft im Sport-/Musikverein, Freizeiten usw.)

Hier der Link vom Landratsamt Hohenlohekreis:  Bildung und Teilhabe | Hohenlohekreis

bzw. allgemeine Informationen über das Familienportal: Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes

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Bezieher von Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag haben während der Bezugsdauer von Wohngeld/Kindergeldzuschlag für Kinder in ihrem Haushalt Anspruch auf

Bildungs- und Teilhabeleistungen (Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre).

Zum Bildungs- und Teilhabepaket zählen Leistungen für:

  • eintägige Kindergarten- und Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Schülerbeförderungskosten
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Lernförderung
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten
  • Soziale bzw. kulturelle Teilhabe (Mitgliedschaft im Sport-/Musikverein, Freizeiten usw.)

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