1. Verantwortung für sich und andere
- Freundlichkeit und Höflichkeit bestimmen den Umgang untereinander. Dazu gehört,
- dass Schüler aufeinander Rücksicht nehmen, besonders auf Jüngere und Schwächere
- die Anerkennung und Durchführung von mehrheitlichen Beschlüssen innerhalb der Unterrichtsgruppe, der Klasse oder der Schülermitverantwortung (SMV).
- Schüler und Lehrer gehen höflich, freundlich und respektvoll miteinander um.
Dazu gehört auch ein freundliches Verhalten gegenüber allen anderen an der Schule tätigen Personen. Die Schüler befolgen die Anordnungen des Schulpersonals. - Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte bleiben mit Betreten des Schulgeländes und bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet und in den Schultaschen. (Ausnahme durch den Fachlehrer).
- Die Nutzung des Handys ist den Schülern von 13 Uhr bis 14 Uhr auf dem Schulgelände, jedoch nicht im Schulgebäude, gestattet.
- Elektronische Medien werden ausschließlich zu schulischen Zwecken verwendet.
- Wir kleiden uns so in der Schule, dass andere in ihrer Persönlichkeit nicht verletzt oder peinlich berührt werden. Kleidungsstücke oder Aufnäher mit radikalen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind verboten. Kapuzen, Mützen, Caps und Hüte jeglicher Art werden im Schulgebäude nicht getragen.
- Rauchen und der Konsum von Drogen oder alkoholischen Getränken sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen für Schüler aller Klassenstufen verboten.
2. Schulgebäude
- Die Schüler können das Schulgebäude mit dem ersten Gong um 7.25 Uhr betreten. Wer früher ankommt, kann ab 7:10 Uhr den Aufenthaltsraum aufsuchen.
- Schüler, die Unterricht in Fachräumen haben, warten an den dafür angewiesenen Plätzen.
- Verursachte Schäden müssen umgehend den Hausmeistern oder einem Lehrer gemeldet werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich jeder zu einem von ihm verursachten Schaden bekennt.
3. Verantwortung für Schuleigentum
- Räume und Einrichtungsgegenstände werden pfleglich behandelt.
- Nach den Unterrichtsstunden sind die Klassenzimmer sauber zu verlassen. Das Aufstuhlen erfolgt nach dem Belegungsplan. Die Fenster sind zu schließen. Die Jalousien sind zurückzufahren.
- Die den Schülern überlassenen Schulbücher sind einzubinden und sorgfältig zu behandeln. Verlorengegangene oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
4. Pausenordnung
- Die Schüler halten sich nur während der Unterrichtszeiten und in den kleinen Pausen in den Unterrichtsräumen auf.
- Nach den Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich in die Klassenzimmer oder warten an den ihnen zugewiesenen Plätzen.
- In der großen Pause müssen alle Schüler das Schulgebäude verlassen. Um ein möglichst schnelles Räumen des Gebäudes zu erreichen, verlässt der jeweilige Lehrer als letzter das Klassenzimmer und schließt die Tür. (Ausnahme durch den aufsichtführenden Lehrer)
- Schüler, die vor der großen Pause in Fachräumen (auch Sporthalle) Unterricht haben, gehen direkt in die Pause. (Ausnahme durch den Fachlehrer)
5. Schulgelände
- Niemand verlässt während der Unterrichtszeit das Schulgelände ohne die Erlaubnis eines Lehrers.
- Verlässt ein Schüler ohne die Erlaubnis eines Lehrers während der obigen Unterrichtszeiten das Schulgelände, verstößt er gegen die Schulordnung. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz bei Unfällen oder ähnlichen Vorfällen.
- Schüler, die später Unterricht oder eine Freistunde haben, halten sich im Aufenthaltsraum auf. Dasselbe gilt für die Mittagspause.
- Das Werfen von Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
6. Mittagszeit
- Nach der letzten Vormittagsstunde nehmen die Schüler sämtliche Gegenstände (Schultaschen, Turnbeutel, Vesper usw.), die sie während der Mittagszeit brauchen, aus dem Klassenzimmer mit.
- Der Aufenthalt im Schulgebäude ist den Schülern in der Mittagspause untersagt, sofern sie nicht Teilnehmer einer von Lehrern beaufsichtigten Schulveranstaltung sind.
7. Bushaltestelle
- Überhastetes Laufen zur Bushaltestelle und jegliches Drängeln, Schieben oder rücksichtsloses Verhalten beim Aufstellen sowie im Bus bergen Gefahren in sich und sind deshalb zu unterlassen.
- Grundschülern ist aufgrund ihres Alters Vorrang einzuräumen.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung können Maßnahmen im Rahmen des § 90 des Schulgesetzes (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) in Erwägung gezogen werden.
Nur wegen der leichteren Lesbarkeit haben wir alle Begriffe in der männlichen Form verwendet. Selbstverständlich sind immer die weiblichen Personen genauso angesprochen.
Stand 29.01.2018
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1. Verantwortung für sich und andere
- Freundlichkeit und Höflichkeit bestimmen den Umgang untereinander. Dazu gehört,
- dass Schüler aufeinander Rücksicht nehmen, besonders auf Jüngere und Schwächere
- die Anerkennung und Durchführung von mehrheitlichen Beschlüssen innerhalb der Unterrichtsgruppe, der Klasse oder der Schülermitverantwortung (SMV).
- Schüler und Lehrer gehen höflich, freundlich und respektvoll miteinander um.
Dazu gehört auch ein freundliches Verhalten gegenüber allen anderen an der Schule tätigen Personen. Die Schüler befolgen die Anordnungen des Schulpersonals. - Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte bleiben mit Betreten des Schulgeländes und bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet und in den Schultaschen. (Ausnahme durch den Fachlehrer).
- Die Nutzung des Handys ist den Schülern von 13 Uhr bis 14 Uhr auf dem Schulgelände, jedoch nicht im Schulgebäude, gestattet.
- Elektronische Medien werden ausschließlich zu schulischen Zwecken verwendet.
- Wir kleiden uns so in der Schule, dass andere in ihrer Persönlichkeit nicht verletzt oder peinlich berührt werden. Kleidungsstücke oder Aufnäher mit radikalen oder gewaltverherrlichenden Inhalten sind verboten. Kapuzen, Mützen, Caps und Hüte jeglicher Art werden im Schulgebäude nicht getragen.
- Rauchen und der Konsum von Drogen oder alkoholischen Getränken sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen für Schüler aller Klassenstufen verboten.
2. Schulgebäude
- Die Schüler können das Schulgebäude mit dem ersten Gong um 7.25 Uhr betreten. Wer früher ankommt, kann ab 7:10 Uhr den Aufenthaltsraum aufsuchen.
- Schüler, die Unterricht in Fachräumen haben, warten an den dafür angewiesenen Plätzen.
- Verursachte Schäden müssen umgehend den Hausmeistern oder einem Lehrer gemeldet werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich jeder zu einem von ihm verursachten Schaden bekennt.
3. Verantwortung für Schuleigentum
- Räume und Einrichtungsgegenstände werden pfleglich behandelt.
- Nach den Unterrichtsstunden sind die Klassenzimmer sauber zu verlassen. Das Aufstuhlen erfolgt nach dem Belegungsplan. Die Fenster sind zu schließen. Die Jalousien sind zurückzufahren.
- Die den Schülern überlassenen Schulbücher sind einzubinden und sorgfältig zu behandeln. Verlorengegangene oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
4. Pausenordnung
- Die Schüler halten sich nur während der Unterrichtszeiten und in den kleinen Pausen in den Unterrichtsräumen auf.
- Nach den Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich in die Klassenzimmer oder warten an den ihnen zugewiesenen Plätzen.
- In der großen Pause müssen alle Schüler das Schulgebäude verlassen. Um ein möglichst schnelles Räumen des Gebäudes zu erreichen, verlässt der jeweilige Lehrer als letzter das Klassenzimmer und schließt die Tür. (Ausnahme durch den aufsichtführenden Lehrer)
- Schüler, die vor der großen Pause in Fachräumen (auch Sporthalle) Unterricht haben, gehen direkt in die Pause. (Ausnahme durch den Fachlehrer)
5. Schulgelände
- Niemand verlässt während der Unterrichtszeit das Schulgelände ohne die Erlaubnis eines Lehrers.
- Verlässt ein Schüler ohne die Erlaubnis eines Lehrers während der obigen Unterrichtszeiten das Schulgelände, verstößt er gegen die Schulordnung. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz bei Unfällen oder ähnlichen Vorfällen.
- Schüler, die später Unterricht oder eine Freistunde haben, halten sich im Aufenthaltsraum auf. Dasselbe gilt für die Mittagspause.
- Das Werfen von Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
6. Mittagszeit
- Nach der letzten Vormittagsstunde nehmen die Schüler sämtliche Gegenstände (Schultaschen, Turnbeutel, Vesper usw.), die sie während der Mittagszeit brauchen, aus dem Klassenzimmer mit.
- Der Aufenthalt im Schulgebäude ist den Schülern in der Mittagspause untersagt, sofern sie nicht Teilnehmer einer von Lehrern beaufsichtigten Schulveranstaltung sind.
7. Bushaltestelle
- Überhastetes Laufen zur Bushaltestelle und jegliches Drängeln, Schieben oder rücksichtsloses Verhalten beim Aufstellen sowie im Bus bergen Gefahren in sich und sind deshalb zu unterlassen.
- Grundschülern ist aufgrund ihres Alters Vorrang einzuräumen.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung können Maßnahmen im Rahmen des § 90 des Schulgesetzes (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) in Erwägung gezogen werden.
Nur wegen der leichteren Lesbarkeit haben wir alle Begriffe in der männlichen Form verwendet. Selbstverständlich sind immer die weiblichen Personen genauso angesprochen.
Stand 29.01.2018